Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist in §5 der Satzung geregelt.

Jede männliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt, kann Mitglied des Schützenverein Osterbrock werden.

Die Ehefrauen der verstorbenen Mitglieder genießen bei Veranstaltungen die gleichen Rechte wie alle übrigen Mitglieder.

 

Jahresbeitrag

Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen Höhe jeweils auf der Jahreshauptversammlung festgesetzt werden kann. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Ehrenmitglieder sowie alle Mitglieder, die voll erwerbsunfähig sind, bleiben beitragsfrei.

Der aktuelle Jahresbeitrag beträgt ab Vollendung des 18. Lebensjahres 35,– €. Jüngere Mitglieder zahlen 15,– € pro Jahr.

Als Stichtag für die Bestimmung des Alters gilt der Schützenfest-Sonntag.

Die Beiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

Daher ist für den Beitritt in den Verein das Dokument Beitrittserklärung/Mandat/Freiwilligen-Beitrag auszufüllen und unterschrieben beim Vorstand abzugeben.

Änderungen von Kontoverbindungen können ebenfalls über dieses Dokument erfolgen.

Änderungen bitte direkt an den Vorstand oder per Mail (info@schuetzenverein-osterbrock.de) kommunizieren.

 

Freiwilligen-Beitrag

Da einige beitragsfreie Mitglieder weiterhin den Schützenverein finanziell unterstützen möchten, hat der Verein die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragserhebung durch Bankeinzug geschaffen.

Wenn dieser freiwillige Beitrag automatisch erhoben werden soll, so bitten wir die beitragsfreien Mitglieder das Dokument Beitrittserklärung/Mandat/Freiwilligen-Beitrag auszufüllen und unterschrieben beim Vorstand abzugeben. Als Überschrift sollte „Freiwilligen-Beitrag“ gewählt werden.

Bis auf Widerruf wird dann automatisch der gleiche Beitrag wie bei den unter 18jährigen jährlich vom Konto des freiwilligen Beitragszahlers abgebucht.

Aktualisiert: 2. Februar 2024 — 19:03